Freitag 16.02.2018Mit Wirkung ab 1. Mai 2019 ändern sich unsere Ergänzenden Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) sowie die Technischen Anschlussbedingungen nach § 20 NAV für den Anschluss an das Niederspannungsnetz. Die neuen Technischen Anschlussbedingungen sind anzuwenden bei elektrischen Anlagen, die
a) neu an das Niederspannungsnetz angeschlossen werden beziehungsweise
b) erneuert oder verändert werden.
Zeitgleich treten mit Ablauf des 30. April 2019 die bisherigen Ergänzenden Bedingungen vom 1. März 2018 außer Kraft. Die Änderung wurde gemäß § 4 Abs. 3 NAV und § 4 Abs. 3 NDAV öffentlich bekannt gemacht.
Auf Verlangen händigen wir die jeweiligen Ergänzenden Bedingungen den Anschlussnehmern oder Anschlussnutzern unentgeltlich aus.