E-Rechnung

Der gesetzliche Rahmen: Was ändert sich?

Im Zuge des Wachstumschancengesetzes vom 28.03.2024 wurde das Umsatzsteuergesetz (UStG) geändert. Damit wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) in Deutschland zwischen Unternehmern stufenweise Pflicht:

  • Bereits seit 01.01.2025 sind Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes verpflichtet, elektronische Rechnungen empfangen zu können.

  • Als Unternehmer gilt, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt (§ 2 UStG). Darunter fallen insbesondere auch alle Betreiber von Stromerzeugungsanlagen.

  • Die Verpflichtung besteht auch dann, wenn das Gutschriftsverfahren angewendet wird, Umsätze steuerfrei sind oder die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) gilt. Dies entspricht den Vorgaben des § 14 UStG sowie den hierzu veröffentlichten Anwendungshinweisen des Bundesministeriums der Finanzen.

  • Ab 01.01.2027 tritt für die Saalfelder Energienetze GmbH die nächste Stufe der Übergangsregelungen in Kraft und wir müssen aufgrund unserer Unternehmensgröße allen Anlagenbetreibern eine elektronische Rechnung senden. Hierbei kommt es nicht auf die Unternehmensgröße des Rechnungsempfängers (Anlagenbetreiber), sondern ausschließlich auf die Unternehmensgröße des Rechnungsversenders (Netzbetreiber) an. Sonstige Rechnungen, z. B. ein PDF als E-Mail-Anhang oder Papierrechnungen dürfen wir an Unternehmer nicht mehr ausstellen.

  • Die Erfüllung der umsatzsteuerlichen Pflichten und ein Vorsteuerabzug ist dann ohne E-Rechnung nicht mehr möglich.

 

Unsere Umsetzung:

Für Abrechnungen mit Leistungszeiträumen, die vor dem Jahr 2027 liegen (also letztmalig noch für das Abrechnungsjahr 2026), sind wir zum Versand von Rechnungen und Gutschriften in Papierform berechtigt.

Für alle ab dem 01.01.2027 ausgeführten Umsätze stellen wir unseren Rechnungsversand an Anlagenbetreiber und alle übrigen Gewerbekunden spätestens zum 01.01.2027 um. Wir dürfen dann nur noch E-Rechnungen im XML-Format versenden. Hierzu benötigen wir von jedem Anlagenbetreiber folgende Angaben:

  • E-Mail-Adresse zum Empfang der E-Rechnung
  • Umsatzsteuer-ID oder Steuernummer
  • Leitweg-ID (betrifft nur Behörden)

 

Wie kann keine E-Rechnung für das menschliche Auge dargestellt werden?

Um die empfangene E-Rechnung für das menschliche Auge lesbar darstellen, ist im Internet der E-Rechnungsviewer der Finanzverwaltung unter www.e-rechnung.elster.de erreichbar.


 

Weiterführende Informationen:

Weiterführende Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums unter www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/e-rechnung.html

 

 

Ihre Ansprechpartner

Kathrin Lemnitzer
Tel.: 03671 590-154
E-Mail schreiben
Thomas Flachsenberger
Tel.: 03671 590-144
E-Mail schreiben
Marcus Möller
Tel.: 03671 590-139
E-Mail schreiben
Jens Haase
Tel.: 03671 590-127
E-Mail schreiben

Saalfelder Energienetze GmbH
Remschützer Straße 42
07318 Saalfeld
Telefon: 03671 590-290 E-Mail: info@saalfelder-energienetze.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr

Freitag
08:30 - 12:00 Uhr