Neues von Ihren Saalfelder Energienetzen

Hier finden Sie alle aktuellen Informationen der Saalfelder Energienetze GmbH, geordnet nach dem aktuellsten Datum. Ältere Informationen finden Sie hier im Archiv.

Information zur Überprüfung von Gasleitungen

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist eine Überprüfung der Gasleitungen notwendig.
Im Zeitraum Mai bis September 2026 wird die Dichtheit aller Gasleitungen einschließlich der Gasnetzanschlüsse zu den Gebäuden im Netzgebiet der Stadt Saalfeld/Saale sowie in der Gemeinde Unterwellenborn überprüft. Wir bitten Sie, unseren Monteuren entsprechend der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) den Zutritt zu den Grundstücken zu gewähren. Alle Monteure können sich durch den ...
mehr...

Aktuelle Baumaßnahmen und Arbeiten

Die nachfolgende Zusammenstellung gibt einen Überblick zu den aktuellen Baumaßnahmen der Saalfelder Energienetze GmbH.
BaumaßnahmeMediumArt Geschwister-Scholl-StraßeStromNeuverlegung LachenstraßeStrom/GasNeuverlegung Rudolstädter Straße B 281 3. BAStrom/GasErneuerung Versorgungsleitungen Auf dem Graben 2. BAStrom/GasUmverlegung Wöhlsdorf - CröstenStromNetzausbau/Neuverlegung Wüste Köditz (Renaturierung Köditzbach)Strom/GasUm- und Neuverlegungen Die einzelnen Maßnahmen werden in Abhängigkeit von den Witterungseinflüssen fortgesetzt beziehungsweise abgeschlossen. Bei Fragen zu Baumaßnahmen erreichen Sie Herrn Schmidt unter Telefon 03671 590-120.
mehr...

Bekanntmachung zur Änderung der Ergänzenden Bedingungen NAV und NDAV

Zum 1. März 2025 werden unsere Ergänzenden Bedingungen zur NAV und NDAV aktualisiert.
Die Saalfelder Energienetze GmbH gibt nach § 4 Abs. 3 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) öffentlich bekannt, dass die Ergänzenden Bedingungen zur NAV mit Wirkung ab dem 1. März 2025 angepasst werden. Die NAV sowie die öffentlich bekannt gemachten Ergänzenden Bedingungen zur NAV sind mit ihrem jeweiligen Wortlaut auf unserer Internetseite abrufbar. Die Saalfelder ...
mehr...

Festlegung Grundversorger für die Jahre 2025 bis 2027

Alle drei Jahre ist der Grundversorger festzustellen. Grundversorger ist der Energielieferant mit den meisten Haushaltskunden im Netzgebiet.
Nach § 36 Abs. 2 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich ...
mehr...

Saalfelder Energienetze GmbH
Remschützer Straße 42
07318 Saalfeld
Telefon: 03671 590-290 E-Mail: info@saalfelder-energienetze.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr

Freitag
08:30 - 12:00 Uhr