IT-Sicherheit

Gemäß § 11 Abs. 1a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) umfasst der Betrieb eines sicheren Energieversorgungsnetzes insbesondere auch einen angemessenen Schutz gegen Bedrohungen für Telekommunikations- und elektronische Datenverarbeitungssysteme, die für einen sicheren Netzbetrieb notwendig sind. Die Bundesnetzagentur erstellte hierzu im Benehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik einen Katalog von Sicherheitsanforderungen und veröffentlichte diesen. Der Katalog der Sicherheitsanforderungen enthält auch Regelungen zur regelmäßigen Überprüfung der Erfüllung der Sicherheitsanforderungen. Ein angemessener Schutz des Betriebs eines Energieversorgungsnetzes liegt vor, wenn dieser Katalog der Sicherheitsanforderungen eingehalten und dies vom Betreiber dokumentiert worden ist.

Um den gesetzlichen Bestimmungen und den Anforderungen des IT-Sicherheitskataloges zu genügen, haben wir ein Inforamtionssicherheits-Managementsystem (ISMS) gemäß ISO 27001 in unserem Unternehmen eingerichtet und zertifizieren lassen. Zudem benannten wir einen IT-Sicherheitsbeauftragten.

Unser aktuelles ISMS-Zertifikat ist bis 19.10.2026 gültig.




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