Im Zuge des Wachstumschancengesetzes vom 28.03.2024 wurde das Umsatzsteuergesetz (UStG) geändert. Damit wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) in Deutschland zwischen Unternehmern stufenweise Pflicht:
Nur noch für Abrechnungen mit Leistungszeiträumen, die vor dem Jahr 2027 liegen (also letztmalig noch für das Abrechnungsjahr 2026), sind wir zum Versand von Rechnungen und Gutschriften in Papierform berechtigt.
Für alle ab dem 01.01.2027 ausgeführten Umsätze stellen wir unseren Rechnungsversand an Anlagenbetreiber und alle übrigen Gewerbekunden und Behörden spätestens zum 01.01.2027 um. Wir dürfen dann nur noch E-Rechnungen im XML-Format versenden. Hierzu benötigen wir von jedem Rechnungsempfänger folgende Angaben:
Um die empfangene E-Rechnung für das menschliche Auge lesbar darstellen, ist im Internet der E-Rechnungsviewer der Finanzverwaltung unter www.e-rechnung.elster.de erreichbar.
Weiterführende Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums unter www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/e-rechnung.html
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