Netzzugang und Entgelte

Hier finden Sie die relevanten Veröffentlichungspflichten zum Netzzugang und zu den Netzentgelten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

 

§ 20 Abs. 1 und § 21 Abs. 3 EnWG:


§ 21 StromNEV:

  • Derzeit wurde kein Antrag nach § 23 a Abs. 3 EnWG auf Entgeltänderungen gestellt.


§ 15 Abs. 5 StromNZV:

  • Im Elektrizitätsverteilernetz liegen keine Netzengpässe vor.


§ 9 Abs. 4 MsbG:


§ 37 Abs. 1 MsbG:

Ihre Ansprechpartner

Klaus Friedrich
Tel.: 03671 590-147
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Saalfelder Energienetze GmbH
Remschützer Straße 42
07318 Saalfeld
Telefon: 03671 590-290 E-Mail: info@saalfelder-energienetze.de

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