Erzeugungsanlagen

Für den Anschluss und Betrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz gilt die FNN-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 "Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz - Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz".

Zur Anmeldung sind unter Beachtung des nach TAB 2019 geltenden Anmeldungsverfahrens folgende Unterlagen rechtzeitig und vollständig bei uns einzureichen:

  • Formblatt "Anmeldung zum Netzanschluss Strom"
  • Formblatt "Antragstellung" (VDE-AR-N 4105, Anhang E.1)
  • Lageplan mit Flurstücksnummer, aus dem die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie der Aufstellungsort der Erzeugungsanlage hervorgehen
  • Formblatt "Datenblatt für Erzeugungsanlagen" (VDE-AR-N 4105, Anhang E.2)
  • Formblatt "Datenblatt für Speicher" (VDE-AR-N 4105, Anhang E.3)
  • "Einheitszertifikate" nach VDE-AR-N 4105 (siehe Anhang E.4)
  • "Zertifikat" für den NA-Schutz (siehe Anhang E.6)
  • Übersichtsschaltplan des Anschlusses der Erzeugungsanlage mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel inklusive der Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen sowie der Anordnung der Zählerplätze (auch dezentrale Zählerplätze) (siehe VDE-AR-N 4105, Anhang B)

Nach Prüfung der vorstehenden Unterlagen erhält der Anlagenbetreiber die Zustimmung zum Bau der angemeldeten Erzeugungsanlage und/oder entsprechende Hinweise zur erforderlichen Änderung der geplanten Anlage.

Spätestens eine Woche vor der geplanten Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage übergibt uns der Anlagenerrichter (Elektrofachbetrieb) den ausgefüllten Inbetriebsetzungsauftrag (Fertigmeldung der "Anmeldung zum Netzanschluss Strom") und das "Inbetriebsetzungsprotokoll" (VDE-AR-N 4105, Anhang E.8).

Mit dem Anlagenerrichter wird nun von uns ein Termin für die Inbetriebnahme und den Anschluss der Erzeugungsanlage an unser Niederspannungsnetz vereinbart, zu dem der Errichter oder der ausführende Elektrofachbetrieb anwesend sein muss. 

Anlagenbetreiber müssen ihre Stromerzeugungsanlage im Marktstammdatenregister registrieren. Ein entsprechendes Informationsblatt der Bundesnetzagentur übergeben wir zum Termin der Inbetriebnahme. Eine verspätete Anmeldung führt zur Verminderung der Einspeisevergütung.

Nach erfolgreicher Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage benötigen wir vom Anlagenbetreiber weitere Angaben, die uns bitte mit dem Formular "Verbindliche Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und Vergütungseinstufung von Photovoltaikanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)" zu übermitteln sind. Wir übergeben dem Anlagenbetreiber nach Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage das Formular.

 

Wichtige Dokumente:

 

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Tobias Schindler
Tel.: 03671 590-128
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