Gasabrechnung

Die Gasabrechnung erfolgt in Deutschland auf der Grundlage eichrechtlicher Vorschriften sowie nach den anerkannten Regeln der Technik, hier insbesondere nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 685 "Gasabrechnung". Die in diesem Arbeitsblatt festgelegten Verfahren sind mit den Landesbehörden für das Eichwesen und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt abgestimmt und entsprechen den Bestimmungen des Eichrechts. Die Durchführung der Gasabrechnung unterliegt der Kontrolle des zuständigen Eichamtes.

 

Erdgas - ein Naturprodukt

Im Gegensatz zu Strom unterliegt Erdgas Schwankungen hinsichtlich seines Energieinhalts. Die Gastemperatur und der Gasdruck sind weitere Einflüsse, die bei der Gasabrechnung jedes Kunden berücksichtigt werden. Insbesondere spielen dabei folgende Faktoren eine wichtige Rolle:

  • Gasverbrauch
    Der Gasverbrauch (m³) wird mit einem geeichten Gaszähler gemessen und grundsätzlich über das Zählwerk des Gaszählers ermittelt. Der Gasverbrauch ist die Differenz zwischen dem Beginn und dem Ende der Abrechnungszeitspanne (in der Regel 12 Monate).
     
  • Zustandszahl
    Beim Gas wird zwischen dem Normzustand und dem Betriebszustand unterschieden. Der Betriebszustand ist der Zustand des Gases im Zähler, der je nach Druck und Temperatur variiert. Die Abrechnung erfolgt jedoch auf Grundlage des Normzustandes, um eine Gleichbehandlung aller zu gewährleisten. Daher muss der Betriebszustand auf den Normzustand umgerechnet werden. Dies geschieht über die Zustandszahl, die kundenspezifisch ermittelt wird und aus der allgemeinen Gleichung für reale Gase abgeleitet ist. Hierbei werden die ermittelten Größen Gasdruck und Gastemperatur zu Normtempertur und Normdruck ins Verhältnis gesetzt:
      


    Zustandszahl Formel

    Anhand des nachfolgenden Rechenbeispiels wird die Ermittlung der Zustandszahl für eine Verbrauchsstelle des Gasverteilernetzes (mittlere Höhenlage: 256 m) und einen Übergabedruck vor dem Gaszähler von 23 mbar verdeutlicht:
         

    Berechnungsbeispiel

    (Hinweis: Bis 31.12.2023 ist die mittlere geografische Höhe der Höhenzone maßgeblich, in der die Verbrauchsstelle liegt. Ab 01.01.2024 kommt die jeweilige geografische Höhe des Netzanschlusses der Verbrauchsstelle auf Erdbodenniveau zur Anwendung.)
  • Brennwert
    Der Brennwert (kWh/m³) beschreibt den Energieinhalt, der in einem Normkubikmeter Gas enthalten ist. Er wird regelmäßig mit geeichten Messgeräten ermittelt (siehe » Gasbeschaffenheit).
     
  • Thermische Energie
    Multipliziert man nun Gasverbrauch, Zustandszahl und Brennwert miteinander, ergibt sich die verbrauchte thermische Energie. Sie wird in Kilowattstunden (kWh) angegeben und nach den geltenden Preisen zur Abrechnung herangezogen. Die Nutzenergie einer Kilowattstunde Gas ist im Vergleich zu einer Kilowattstunde Strom entsprechend dem Wirkungsgrad des Wärmeerzeugers (z. B. Heiz- oder Brennwertkessel) kleiner.


Gasabrechnung leistungsgemessener Entnahmestellen

Die Gasabrechnung von Entnahmestellen, welche die in § 24 Abs. 1 und 2 GasNZV (Gasnetzzugangsverordnung) genannten Grenzwerte überschreiten und bei welchen aufgrund dieser Regelung eine registrierende Leistungsmessung eingesetzt ist, erfolgt gemäß Kapitel 4.1 des DVGW-Arbeitsblattes G 685 nach Lastgängen. Die Anforderungen der PTB-A 50.7 werden eingehalten. Um dem Letztverbraucher die Nachvollziehbarkeit von abrechnungsrelevanten Werten durch Vergleich mit der Anzeige am geeichten Messgerät zu ermöglichen, werden gerätespezifischen » Bedienungsanleitungen bereit gestellt. Die Messgeräte ermöglichen eine Nachprüfung der Gasabrechnung ohne Hilfsmittel (vgl. Kapitel 6.2.1 des 2. Beiblattes zum DVGW-Arbeitsblatt G 685).

 

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