Erzeugungsanlagen

Für den Anschluss und Betrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz gilt die Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz – Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“.

Auch für sogenannte steckerfertige Photovoltaikanlagen ist eine Anmeldung beim Netzbetreiber zwingend vorgeschrieben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist dies aber in einem vereinfachten Verfahren möglich. Melden Sie bitte Ihre geplante Anlage rechtzeitig, am besten bereits in der Planungsphase, bei uns mit dem Formular » Anmeldung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage an.

Beachten Sie bitte bereits in der Planungsphase Folgendes:

  1. Steckerfertige Photovoltaikanlagen sind entweder fest oder über spezielle Energiesteckvorrichtungen gemäß DIN VDE 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1 anzuschließen. Der Anschluss über einen Schuko-Stecker ist nicht zulässig.

 

  1. Die vorschriftsmäßige Installation einer entsprechenden Energiesteckvorrichtung muss ein in ein Installateurverzeichnis eingetragener Elektrofachbetrieb gegenüber uns mit dem Formular » Anmeldung zum Netzanschluss bestätigen.

  2. Die Gesamt-Anlagenleistung darf 600 Watt (600 VA) nicht übersteigen. Bei mehreren an einem Stromzähler betriebenen Anlagen gilt die Summenleistung aller installierten Anlagen!

  3. Für den Betrieb einer steckerfertigen Erzeugungsanlage muss ein „Stromzähler mit Rücklaufsperre“ oder ein sogenannter „Zweirichtungs-Stromzähler“ installiert sein.

  4. Bitte beachten Sie beim Erwerb einer steckerfertigen Erzeugungsanlage, dass diese nach der Norm VDE-AR-N 4105:2018-11 zertifiziert ist. Vom Hersteller sollten mindestens das „Einheitenzertifikat E.4“ und das „Zertifikat für den Netz- und Anlagenschutz E.6“ vorliegen.

Informationen und viele Antworten zu steckerfertigen Erzeugungsanlagen finden Sie im Internet unter:

https://www.vde.com/de/fnn/arbeitsgebiete/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-steckdose

Beachten Sie bitte, dass Sie Ihre steckerfertige Erzeugungsanlage innerhalb eines Monats nach der Inbetriebsetzung bei der Bundesnetzagentur anmelden müssen. Dazu sind Sie als Anlagenbetreiber nach § 5 Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) verpflichtet. Informationen zur Registrierung finden Sie im Internet unter:

https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR

 

Wichtige Dokumente:

» Merkblatt für steckerfertige Erzeugungsanlagen

 

Ihre Ansprechpartner

Tobias Schindler
Tel.: 03671 590-128
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