Bilanzkreissystem und Ausgleichsleistungen

Hier finden Sie die relevanten Veröffentlichungspflichten zum Bilanzkreissystem und zu den Ausgleichsleistungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

 

§ 23 EnWG
Entgelte für die Erbringung von Ausgleichsleistungen:

Sofern den Betreibern von Energieversorgungsnetzen der Ausgleich des Energieversorgungsnetzes obliegt, müssen die von ihnen zu diesem Zweck festgelegten Regelungen einschließlich der von den Netznutzern für Energieungleichgewichte zu zahlenden Entgelte sachlich gerechtfertigt, transparent, nicht diskriminierend und dürfen nicht ungünstiger sein, als sie von den Betreibern der Energieversorgungsnetze in vergleichbaren Fällen für Leistungen innerhalb ihres Unternehmens oder gegenüber verbundenen oder assoziierten Unternehmen angewendet und tatsächlich oder kalkulatorisch in Rechnung gestellt werden.

Die Saalfelder Energienetze GmbH bietet keinen Bilanzausgleich an.

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