Das Netznutzungskonzept und die Abwicklung der Netznutzung beruhen auf den Grundsätzen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) und der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV).
Für die Belieferung der einzelnen Kunden ist ein » Netzanschlussvertrag zwischen Anschlussnehmer (z. B. Hauseigentümer) und Netzbetreiber mit ausreichender Netzanschlusskapazität abzuschließen. Darüber hinaus bedarf es eines Anschlussnutzungsvertrages zwischen Anschlussnutzer (z. B. Mieter) und Netzbetreiber, soweit die » Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) den Anschlussnutzungsvertrag nicht entbehrlich macht.
Schließlich bedürfen Lieferant und Netzbetreiber eines Lieferantenrahmenvertrages, um ihre wechselseitigen Beziehungen bei Kundenbelieferung und Netzzugang auszugestalten. Hier der Vertrag in der Änderungsfassung gemäß KoV XV vom 27.03.2026.
Der Netznutzungsvertrag wird verwendet, wenn der Transportkunde und der Vertragspartner im Hinblick auf die Netznutzung nicht der Lieferant, sondern der angeschlossene Endkunde selbst ist.
Die Saalfelder Energienetze GmbH ist Vertragspartner der Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1 b Energiewirtschaftsgesetz zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen.
Die Durchführung des Messstellenbetriebs ist in » Messstellenverträgen mit dem Messstellenbetreiber geregelt.
Saalfelder Energienetze GmbH
Remschützer Straße 42
07318 Saalfeld
Telefon: 03671 590-290
E-Mail: info@saalfelder-energienetze.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr