Musterverträge

Das Netznutzungskonzept und die Abwicklung der Netznutzung beruhen auf den Grundsätzen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) und der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV).

Für die Belieferung der einzelnen Kunden ist ein » Netzanschlussvertrag zwischen Anschlussnehmer (z. B. Hauseigentümer) und Netzbetreiber mit ausreichender Netzanschlusskapazität abzuschließen. Darüber hinaus bedarf es eines Anschlussnutzungsvertrages zwischen Anschlussnutzer (z. B. Mieter) und Netzbetreiber, soweit die » Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) den Anschlussnutzungsvertrag nicht entbehrlich macht.

 

Lieferantenrahmenvertrag:

Schließlich bedürfen Lieferant und Netzbetreiber eines Lieferantenrahmenvertrages, um ihre wechselseitigen Beziehungen bei Kundenbelieferung und Netzzugang auszugestalten. Hier der Vertrag in der Änderungsfassung gemäß KoV XIII vom 31.03.2022.

Netznutzungsvertrag Gas:

Der Netznutzungsvertrag wird verwendet, wenn der Transportkunde und der Vertragspartner im Hinblick auf die Netznutzung nicht der Lieferant, sondern der angeschlossene Endkunde selbst ist.

Weitere netzzugangsrelevante Dokumente und Bedingungen:

Die Saalfelder Energienetze GmbH ist Vertragspartner der Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1 b Energiewirtschaftsgesetz zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen.


Die Durchführung des Messstellenbetriebs ist in » Messstellenverträgen mit dem Messstellenbetreiber geregelt.

Ihre Ansprechpartner

Antje Stichler
Tel.: 03671 590-103
E-Mail schreiben

Saalfelder Energienetze GmbH
Remschützer Straße 42
07318 Saalfeld
Telefon: 03671 590-290 E-Mail: info@saalfelder-energienetze.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr

Freitag
08:30 - 12:00 Uhr